Eintritt HÜBAD

Öffnungszeiten

 

Montag
geschlossen (Schul- und Vereinsschwimmen)

Dienstag 
06.00 – 08.00 Uhr Frühschwimmen
14.30 – 21.30 Uhr Familienbad
(17.30 – 19.00 Uhr Bahnen 4 & 5 im Sportbecken gesperrt)

Mittwoch
06.00 – 08.00 Uhr Frühschwimmen
14.30 – 21.30 Uhr Familienbad
(14.30 – 15.00 Uhr Bahnen 4 & 5 im Sportbecken gesperrt)
(17.30 – 19.00 Uhr Bahnen 4 & 5 im Sportbecken gesperrt)

Donnerstag
06.00 – 08.00 Uhr Frühschwimmen
14.30 – 21.30 Uhr Familienbad
(14.30 – 15.00 Uhr Bahnen 4 & 5 im Sportbecken gesperrt)
(18.00 – 19.00 Uhr Bahnen 4 & 5 im Sportbecken gesperrt)

Freitag
06.00 – 09.00 Uhr Frühschwimmen
13.00 – 14.30 Uhr Frauenschwimmen (ab 16 Jahren)
14.30 – 21.30 Uhr Familienbad
16.00 – 18.00 Uhr Spiel- & Spaßnachmittag (jeden ersten Freitag im Monat)

Samstag & Sonntag
09.00 – 15.00 Uhr Familienbad
(09.00 – 11.00 Uhr Lehrschwimmbecken gesperrt)

Früh- & Spättarif

 

Dienstag – Donnerstag
06.00 – 08.00 Uhr & 19.00 – 21.00 Uhr

Freitag
06.00 – 09.00 Uhr & 19.00 – 21.00 Uhr

Wasserzeit

 

Die Wasserzeit des Familienbades endet 30 Minuten vor Schließen des HÜBADES.

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Öffnungszeiten

Montag
geschlossen (Schul- und Vereinsschwimmen)

Dienstag 
06.00 – 08.00 Uhr Frühschwimmen
14.30 – 21.30 Uhr Familienbad
(17.30 – 19.00 Uhr Bahnen 4 & 5 im Sportbecken gesperrt)

Mittwoch
06.00 – 08.00 Uhr Frühschwimmen
14.30 – 21.30 Uhr Familienbad
(14.30 – 15.00 Uhr Bahnen 4 & 5 im Sportbecken gesperrt)
(17.30 – 19.00 Uhr Bahnen 4 & 5 im Sportbecken gesperrt)

Donnerstag
06.00 – 08.00 Uhr Frühschwimmen
14.30 – 21.30 Uhr Familienbad
(14.30 – 15.00 Uhr Bahnen 4 & 5 im Sportbecken gesperrt)
(18.00 – 19.00 Uhr Bahnen 4 & 5 im Sportbecken gesperrt)

Freitag
06.00 – 09.00 Uhr Frühschwimmen
13.00 – 14.30 Uhr Frauenschwimmen (ab 16 Jahren)
14.30 – 21.30 Uhr Familienbad
16.00 – 18.00 Uhr Spiel- & Spaßnachmittag (jeden ersten Freitag im Monat)

Samstag & Sonntag
09.00 – 15.00 Uhr Familienbad
(09.00 – 11.00 Uhr Lehrschwimmbecken gesperrt)

Früh- & Spättarif

Dienstag – Donnerstag
06.00 – 08.00 Uhr & 19.00 – 21.00 Uhr

Freitag
06.00 – 09.00 Uhr & 19.00 – 21.00 Uhr

Wasserzeit

Die Wasserzeit des Familienbades endet 30 Minuten vor Schließen des HÜBADES.

EINTRITTSPREISE HÜBAD

Einzelkarten

Erwachsene   3,50 €
Kinder/Jugendliche (4 – 18 Jahre)   2,00 €
Frühschwimmer-/Feierabendticket   2,50 €

10er-KARTEN

Erwachsene   30,00 €
Kinder/Jugendliche (4 – 18 Jahre)   16,00 €
Frühschwimmer-/Feierabendticket   22,50 €

Familienkarte

2 Erwachsene und bis zu 2 Kinder   8,00 €
1 Erwachsener und bis zu 2 Kinder   5,00 €

Kleinkinder

Kinder bis 4 Jahre haben freien Eintritt.

Handicap

Schwerbehinderte*   2,00 €
*Mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 % unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises. Die Begleitperson eines Behinderten mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ oder „B“ erhält freien Eintritt.
Ein barrierefreier Zugang zum HÜBAD ist über den Seiteneingang möglich. Bitte klingeln Sie einfach!

Einzelkarten

Erwachsene   3,50 €
Kinder/Jugendliche (4 – 18 Jahre)   2,00 €
Frühschwimmer-/Feierabendticket   2,50 €

10er-KARTEN

Erwachsene   30,00 €
Kinder/Jugendliche (4 – 18 Jahre)   16,00 €
Frühschwimmer-/Feierabendticket   22,50 €

Familienkarte

2 Erwachsene und bis zu 2 Kinder   8,00 €
1 Erwachsener und bis zu 2 Kinder   5,00 €

Kleinkinder

Kinder bis 4 Jahre haben freien Eintritt.

Handicap

Schwerbehinderte*   2,00 €
*Mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 % unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises. Die Begleitperson eines Behinderten mit Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ oder „B“ erhält freien Eintritt.
Ein barrierefreier Zugang zum HÜBAD ist über den Seiteneingang möglich. Bitte klingeln Sie einfach!

Parken

Rund um das HÜBAD stehen Ihnen in ausreichender Anzahl kostenlos Parkplätze zur Verfügung. Fahrräder können vor dem HÜBAD in dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt werden.

Öffentlicher Nahverkehr

In unmittelbarer Nähe des HÜBADES befinden sich die Omnibus-Haltestellen Hückelhoven Bad (Martin-Luther-Straße), Hückelhoven Gymnasium (Dr. Ruben-Straße) und Hückelhoven Rathaus (Parkhofstraße), die von fast allen Linien angefahren werden.

Parken

Rund um das HÜBAD stehen Ihnen in ausreichender Anzahl kostenlos Parkplätze zur Verfügung. Fahrräder können vor dem HÜBAD in dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt werden.

Öffentlicher Nahverkehr

In unmittelbarer Nähe des HÜBADES befinden sich die Omnibus-Haltestellen Hückelhoven Bad (Martin-Luther-Straße), Hückelhoven Gymnasium (Dr. Ruben-Straße) und Hückelhoven Rathaus (Parkhofstraße), die von fast allen Linien angefahren werden.

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Haus- und Badeordnung

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des HUBADES. Alle Badegäste haben sich so zu verhalten, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht gefährdet, beleidigt und gestört werden.
  2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an. Für Badegäste, deren Eintritt ins Bad kostenfrei ist, gilt das Betreten des Bades als Anerkennung der Haus- und Badeordnung sowie aller sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb.
  3. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Vereins- oder Gemeinschaftsveranstaltungen sowie bei Besuchen von Schulklassen sind die Vereins- und Übungsleiter sowie die Lehrkräfte für die Beachtung der Badeordnung verantwortlich. Bei Sonderveranstaltungen und dem Schul- und Vereinsschwimmen können zudem Ausnahmen zugelassen werden.
  4. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach dem Aufwand bestimmt wird.
  5. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Alle Besucher und Besucherinnen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet oder gestört werden.
  6. Das Rauchen ist im kompletten Bereich des HUBADES untersagt.
  7. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Handys, Kameras, Musikinstrumente sowie Bild- und Tonwiedergabegeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist verboten. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Badpersonals zulässig.
  8. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen von zerbrechlichen Gegenständen aus Glas oder Porzellan untersagt. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur auf der Empore gestattet. Für die Entsorgung von Abfall sind die dafür vorgesehenen Behälter zu benutzen.
  9. Fundgegenstände sind dem Personal auszuhändigen. Fundsachen, die innerhalb von 4 Wochen nicht zurückgefordert werden, werden dem Fundbüro übergeben. Bei Abholung ist das Eigentum an der Fundsache nachzuweisen.
  10. Das Personal des HUBADES übt gegenüber allen Besucherinnen und Besuchern das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung können Badegäste vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des HÜBADES ausgeschlossen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet. Widersetzungen können Strafanzeigen nach sich ziehen

 

II. Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise des HUBADES werden öffentlich bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung. Eingangsschluss ist 60 Minuten vor Betriebsende. Das Schwimmbecken ist 30 Minuten vor Betriebsende zu verlassen. Für besondere Angebote oder Veranstaltungen, wie z. B. Kurse, gelten gegebenenfalls andere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.
  2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon vorübergehend für weitere Besucher sperren oder die Nutzung einschränken. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung der Eintrittsgelder besteht nicht.
  3. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, die bei Eintritt gelöst wird. Beim Betreten des Bades ist die Eintrittskarte zu entwerten. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückerstattet. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Die Badegäste müssen sich an die Tarifbestimmungen ihrer Eintrittskarte halten.
  4. Der Zutritt ist nicht gestattet
    a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    b) Personen, die Tiere mit sich führen,
    c) Personen, die an einer übertragbaren Krankheit, offenen Wunde oder Hautveränderungen, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können, leiden,
    d) Kindern unter 7 Jahren sowie Beaufsichtigungspflichtigen ohne geeignete Begleitperson,
    e) Personen, die das HUBAD zu nicht badüblichen Zwecken ohne Zustimmung des Personals nutzen wollen.

 

III. Haftung

  1. Die Badegäste nutzen das HUBAD einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr. Die Stadt Hückelhoven haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet die Stadt Hückelhoven nicht.
  2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld, Bekleidung und sonstigen mitgebrachten Gegenständen haftet die Stadt Hückelhoven nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Durch die Bereitstellung von Garderobenschränken werden keine Verwahrungspflichten gegründet. Für in das Bad mitgebrachte Wertgegenstände werden keinerlei Bewachungspflichten übernommen.

 

IV. Besondere Bestimmungen

  1. Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschranks und für die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Schlüssel ist ein Betrag in Höhe von 15,00 € zu entrichten. Vor Aushändigung der Wertsachen ist das Eigentum an den Wertsachen nachzuweisen. Sollte der Schlüssel gefunden werden, erhält der Badegast den Betrag zurück.
  2. Der Inhalt von nach Betriebsschluss noch verschlossenen Schränken wird als Fundsache behandelt.
  3. Die Umkleiden sind nur von einer Person zu benutzen. Ausnahmen gelten für Eltern mit Kleinkindern oder jüngere Geschwister. Bei den Sammelumkleiden sind die Beschilderungen zu beachten. Die Sammelumkleiden stehen nicht für Einzelpersonen zur Verfügung.
  4. Barfußbereiche, insbesondere die Duschräume und die Schwimmhalle, dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  5. Vor der Benutzung der Schwimmbecken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.
  6. Der Aufenthalt im Nassbereich des HUBADES ist nur in angemessener Badekleidung erlaubt.
  7. Die Benutzung von Sport- oder Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten und Ballspielen) ist nur in Ausnahmen mit Zustimmung des Personals erlaubt. Die Benutzung von Schwimmbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
  8. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach Freigabe durch das Personal gestattet. Zu beachten ist, dass
    a) der Sprungbereich frei ist und
    b) nur eine Person das Sprungbrett betritt.
  9. Das Unterschwimmen des freigegebenen Sprungbereichs sowie das Springen vom Beckenrand und das Hineinstoßen anderer Personen ist untersagt.
  10. Auf der Rutsche muss der Sicherheitsabstand eingehalten werden. Es darf erst gerutscht werden, wenn die Ampel auf grün geschaltet ist. Schubsen, das Anhalten innerhalb der Rutsche und das Verweilen im Auffangbecken sind verboten.
  11. Das große Sportbecken ist nur für Schwimmer zugelassen. Nichtschwimmer dürfen sich nur mit Schwimmhilfen und unter Aufsicht einer schwimmfähigen volljährigen Person in diesem Becken aufhalten.

 

V. Inkrafttreten

Die Haus- und Badeordnung tritt am 15.05.2023 in Kraft

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Haus- und Badeordnung

I. Allgemeine Bestimmungen

 

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des HUBADES. Alle Badegäste haben sich so zu verhalten, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht gefährdet, beleidigt und gestört werden.
  2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an. Für Badegäste, deren Eintritt ins Bad kostenfrei ist, gilt das Betreten des Bades als Anerkennung der Haus- und Badeordnung sowie aller sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb.
  3. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Vereins- oder Gemeinschaftsveranstaltungen sowie bei Besuchen von Schulklassen sind die Vereins- und Übungsleiter sowie die Lehrkräfte für die Beachtung der Badeordnung verantwortlich. Bei Sonderveranstaltungen und dem Schul- und Vereinsschwimmen können zudem Ausnahmen zugelassen werden.
  4. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach dem Aufwand bestimmt wird.
  5. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Alle Besucher und Besucherinnen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet oder gestört werden.
  6. Das Rauchen ist im kompletten Bereich des HUBADES untersagt.
  7. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Handys, Kameras, Musikinstrumente sowie Bild- und Tonwiedergabegeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist verboten. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Badpersonals zulässig.
  8. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen von zerbrechlichen Gegenständen aus Glas oder Porzellan untersagt. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur auf der Empore gestattet. Für die Entsorgung von Abfall sind die dafür vorgesehenen Behälter zu benutzen.
  9. Fundgegenstände sind dem Personal auszuhändigen. Fundsachen, die innerhalb von 4 Wochen nicht zurückgefordert werden, werden dem Fundbüro übergeben. Bei Abholung ist das Eigentum an der Fundsache nachzuweisen.
  10. Das Personal des HUBADES übt gegenüber allen Besucherinnen und Besuchern das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung können Badegäste vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des HÜBADES ausgeschlossen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet. Widersetzungen können Strafanzeigen nach sich ziehen
II. Öffnungszeiten und Zutritt
  1. Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise des HUBADES werden öffentlich bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung. Eingangsschluss ist 60 Minuten vor Betriebsende. Das Schwimmbecken ist 30 Minuten vor Betriebsende zu verlassen. Für besondere Angebote oder Veranstaltungen, wie z. B. Kurse, gelten gegebenenfalls andere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.
  2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon vorübergehend für weitere Besucher sperren oder die Nutzung einschränken. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung der Eintrittsgelder besteht nicht.
  3. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, die bei Eintritt gelöst wird. Beim Betreten des Bades ist die Eintrittskarte zu entwerten. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückerstattet. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Die Badegäste müssen sich an die Tarifbestimmungen ihrer Eintrittskarte halten.
  4. Der Zutritt ist nicht gestattet
    a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    b) Personen, die Tiere mit sich führen,
    c) Personen, die an einer übertragbaren Krankheit, offenen Wunde oder Hautveränderungen, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können, leiden,
    d) Kindern unter 7 Jahren sowie Beaufsichtigungspflichtigen ohne geeignete Begleitperson,
    e) Personen, die das HUBAD zu nicht badüblichen Zwecken ohne Zustimmung des Personals nutzen wollen.
III. Haftung
  1. Die Badegäste nutzen das HUBAD einschließlich aller Einrichtungen auf eigene Gefahr. Die Stadt Hückelhoven haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen. Für höhere Gewalt sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet die Stadt Hückelhoven nicht.
  2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld, Bekleidung und sonstigen mitgebrachten Gegenständen haftet die Stadt Hückelhoven nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Durch die Bereitstellung von Garderobenschränken werden keine Verwahrungspflichten gegründet. Für in das Bad mitgebrachte Wertgegenstände werden keinerlei Bewachungspflichten übernommen.
IV. Besondere Bestimmungen
  1. Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschranks und für die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Schlüssel ist ein Betrag in Höhe von 15,00 € zu entrichten. Vor Aushändigung der Wertsachen ist das Eigentum an den Wertsachen nachzuweisen. Sollte der Schlüssel gefunden werden, erhält der Badegast den Betrag zurück.
  2. Der Inhalt von nach Betriebsschluss noch verschlossenen Schränken wird als Fundsache behandelt.
  3. Die Umkleiden sind nur von einer Person zu benutzen. Ausnahmen gelten für Eltern mit Kleinkindern oder jüngere Geschwister. Bei den Sammelumkleiden sind die Beschilderungen zu beachten. Die Sammelumkleiden stehen nicht für Einzelpersonen zur Verfügung.
  4. Barfußbereiche, insbesondere die Duschräume und die Schwimmhalle, dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  5. Vor der Benutzung der Schwimmbecken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.
  6. Der Aufenthalt im Nassbereich des HUBADES ist nur in angemessener Badekleidung erlaubt.
  7. Die Benutzung von Sport- oder Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten und Ballspielen) ist nur in Ausnahmen mit Zustimmung des Personals erlaubt. Die Benutzung von Schwimmbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
  8. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach Freigabe durch das Personal gestattet. Zu beachten ist, dass
    a) der Sprungbereich frei ist und
    b) nur eine Person das Sprungbrett betritt.
  9. Das Unterschwimmen des freigegebenen Sprungbereichs sowie das Springen vom Beckenrand und das Hineinstoßen anderer Personen ist untersagt.
  10. Auf der Rutsche muss der Sicherheitsabstand eingehalten werden. Es darf erst gerutscht werden, wenn die Ampel auf grün geschaltet ist. Schubsen, das Anhalten innerhalb der Rutsche und das Verweilen im Auffangbecken sind verboten.
  11. Das große Sportbecken ist nur für Schwimmer zugelassen. Nichtschwimmer dürfen sich nur mit Schwimmhilfen und unter Aufsicht einer schwimmfähigen volljährigen Person in diesem Becken aufhalten.
V. Inkrafttreten

Die Haus- und Badeordnung tritt am 15.05.2023 in Kraft